Qualifiziert signierter Rechnungsversand

„Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.“ (§126a BGB).

Rechnungen o.ä. müssen nicht mehr per Post verschickt werden, sondern können auch via E-Mail-Versand zu den Empfängern gelangen. Entscheidend ist die Beibehaltung der Rechtsgültigkeit der verschickten Dokumente.

Aufgrund der sogenannten Formfreiheit für Rechtsgeschäfte, z.B. Kaufverträge, reicht allerdings in den meisten Fällen – soweit nicht per Gesetz die Schriftform oder eine qualifizierte elektronische Signatur explizit gefordert ist, eine einfache oder fortgeschrittene elektronische Signatur, so wie sie z.B. von JULIA MailOffice erzeugt wird, als Beweismittel völlig aus.

Allerdings verlangt das UStG eine qualifizierte elektronische Signatur auf elektronisch übermittelten Rechnungen. Nur dann ist das rechnungserhaltende Unternehmen zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Eine elektronische Signatur erfüllt technisch den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf Papierdokumenten. Man versteht darunter, dass man digitale Daten mit elektronischen Informationen versieht, mit denen man den Unterzeichner bzw. den Signaturhersteller identifizieren und somit die Integrität der elektronischen Information prüfen kann.

Wednesday Signing Tool bietet Ihnen eine einfache und leistungsstarke Möglichkeit, Ihre Dokumente qualifiziert zu signieren.

Interesse?

Dann fordern Sie gleich Ihr persönliches Angebot an.

Sie haben Fragen?

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner für Wednesday: